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Archivierung und Kursmappen-Export (allgemeine Information)

Rechtliche Ausgangslage:

Nach "SchulStatErhVHEp Anlage 3, Nr. 9" [Stand: 28.01.2021] gilt: Die Aufbewahrung von Kursmappen / Klassenbüchern muss in geeigneten Räumen der Schule stattfinden. [Stand: 28.01.2021]

Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulStatErhVHEpAnlage3 

Bitte auch unseren Hinweis "Automatische Löschung von Leistungen und Anwesenheiten" berücksichtigen.

 

Daraus ergibt sich:

- Jede Schule ist für die Archivierung selbst zuständig.

- Gleichzeitig müssen die Protokolle von den Lehrenden unterschrieben werden.  

 

Vorgehen:

Lehrende erstellen in dem Reiter "Druck/Export" in jeder Kursmappe den Druck "Kursmappe zur Abgabe". Den Ausdruck anschließend bündeln und fixieren, dann unterschreiben.

 

 

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Artikel-ID:
1081
Kategorie:
Datum (zuletzt aktualisiert)
18.01.2024 14:53:00
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