Archivierung und Kursmappen-Export (allgemeine Information)
Rechtliche Ausgangslage:
Nach "SchulStatErhVHEp Anlage 3, Nr. 9" [Stand: 28.01.2021] gilt: Die Aufbewahrung von Kursmappen / Klassenbüchern muss in geeigneten Räumen der Schule stattfinden. [Stand: 28.01.2021]
Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulStatErhVHEpAnlage3
Bitte auch unseren Hinweis "Automatische Löschung von Leistungen und Anwesenheiten" berücksichtigen.
Daraus ergibt sich:
- Jede Schule ist für die Archivierung selbst zuständig.
- Gleichzeitig müssen die Protokolle von den Lehrenden unterschrieben werden.
Vorgehen:
Lehrende erstellen in dem Reiter "Druck/Export" in jeder Kursmappe den Druck "Kursmappe zur Abgabe". Den Ausdruck anschließend bündeln und fixieren, dann unterschreiben.