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Automatische Löschung von Leistungen und Anwesenheiten

Gemäß "Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen §10 (3)" sind "personenbezogenen Daten [...] zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch ein Jahr nach dem Ende des jeweiligen Schuljahres".

Daher werden immer am Übergang vom 31. Juli auf den 01. August alle Anwesenheitseinträge und Leistungsdaten aus den vorjährigen Kursmappen gelöscht.

Gemäß Anlage 3 A 6.3 der oben genannten Verordnung können diese in nicht-digitaler Form aber bis zu zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Bitte drucken Sie diese mit Hilfe der Druck/Export-Funktion dazu rechtzeitig aus.