Langfristiger, ungeplanter Ausfall oder Tod einer Lehrkraft [ID 1619]
Unerreichbarkeit einer Lehrkraft bei langfristiger Krankheit oder Tod
Im Falle der langfristigen Unerreichbarkeit einer Lehrkraft kann es nötig sein, auf zu dienstlichen Zwecken von der Lehrkraft erfasste Daten und Aufzeichnungen im Schulportal Hessen zurückgreifen zu können. Dies können beispielsweise Leistungs- oder Anwesenheitsdaten von Lernenden sein. Die rechtlichen Hürden sind hier sehr hoch, weshalb wir folgendes Vorgehen empfehlen:
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Zunächst findet eine gemeinsame Sitzung mit dem Datenschutzbeauftragten der Schule, der Schulleitung, dem IT-Beauftragten bzw. der für das Schulportal Hessen an Ihrer Schule zuständigen Person und dem Personalrat statt.
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Daraufhin ist eine gemeinsame, protokollierte und unterzeichnete Entscheidung zu treffen.
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Erst dann setzt die für das Schulportal Hessen an Ihrer Schule zuständige Person den betroffenen Account zurück und vergibt ein neues Passwort für den Account.
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Die benötigten Daten dürfen anschließend nur im Vier-Augen-Prinzip von Personen eingesehen werden, die von der Schulleitung beauftragt wurden. Ebenso dürfen nur im Vier-Augen-Prinzip entsprechende Berechtigungen für andere Accounts (bspw. für Kursmappen) zu setzen. Dies ist zu protokollieren.
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Danach wird das Passwort wieder abgeändert und im Safe der Schule verwahrt.
Der Support des Schulportal Hessen kann keine Passwörter von Accounts von Nutzenden zurücksetzen!