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Datenschutzvorfall in der Schule [ID 1583]

Im Zuge der Nutzung des Schulportals Hessen kann die Situation entstehen, dass es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kommt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, indem Dritte Zugriff auf die Anmeldeinformationen von Nutzenden erlangen (z. B. Ausspähen von Passwörtern - s. auch „Sicherheitsrisiko Passwort" → ID 1581). Oder dass unautorisierte Zugriffsversuche auf IT-Systeme erfolgen (z. B. DDos-Attacken, um das System lahmzulegen).

Solche Datenschutzverletzungen sind folgenreich und es droht insbesondere der Verlust oder Missbrauch personenbezogener Daten. Bei Verdacht auf eine Datenschutzverletzung oder bei deren Entdeckung sind deshalb ein schnelles und zielgerichtetes Vorgehen wie nachfolgend dargestellt von großer Bedeutung:

  1. Sicherheitsmaßnahmen einleiten, damit der Vorfall beendet wird bzw. sich der Vorgang nicht wiederholt oder anhält
  2. Meldung an die Datenschutzbeauftragte / den Datenschutzbeauftragten Ihrer Schule
  3. Meldung an das Schulportal Hessen über Schulportal@Kultus.Hessen.de
  4. Dokumentation des Vorfalls und aller unternommenen Schritte
  5. Sicherung von Hinweisen

Parallel zu diesem Vorgehen ist zu prüfen, ob ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall im Sinne von Art. 33 DS-GVO vorliegt. In diesem Fall ist die zuständige Aufsichtsbehörde, also der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (HBDI) zu informieren. Hierfür gilt gem. Art. 33 Abs. 1 S. 2 DSGVO eine kurze Frist von 72 Stunden. Häufig sind gem. Art. 34 DSGVO auch die Betroffenen zu benachrichtigen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/meldepflicht-bei-datenpannen

Hinsichtlich der Nutzung des Schulportals Hessen besteht aus datenschutzrechtlicher Sicht eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO zwischen Ihrer Schule und dem Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen. Deshalb ist in jedem Fall eine Meldung an das Schulportal Hessen zur Abstimmung der Vorgehensweise unerlässlich. Auch wenn Sie als Schule Ihrer Meldepflicht an den HBDI bereits nachgekommen sind, informieren Sie das Schulportal Hessen unter der o. g. E-Mail-Adresse.