Stellvertretendes Eintragen von Kopfnoten [ID 744]
Es ist (rechtlich) nicht möglich, andere als die eigenen Kopfnoten einzutragen. Nach Ablauf des Eintragungszeitraums müssen diese manuell auf dem Ausdruck ergänzt werden, bspw. durch verantwortliche Lehrkräfte oder die Schulleitung.